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FAQ & Hilfe

häufig gestellte Fragen und Anleitungen

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Hier finden Sie eine Sammlung aus häufig gestellten Fragen und Antworten sowie Anleitungen. Wir arbeiten stetig daran diese mit den wichtigsten und aktuellen Fragen zu erweitern.

Themen

  • Installation und Updates

    CASPOS Release Notes

    CASMan Release Notes

  • CASPOS-DATEV-Schnittstellen

  • gesetzliche Anforderungen

    CASPOS Release Notes

    CASMan Release Notes

CASPOS Kasse 2020

  • Was ist TSE?

  • Was macht eine TSE?

 

 

Installation & Update

  • Kann eine Lizenz übergeben oder auf einem anderen Gerät eingesetzt werden?

    NEIN. Eine Lizenz ist in der Regel für ein CAS Produkt erstellt und kann nicht auf einem weiteren Gerät verwendet werden. In Ausnahmefällen kann über einen Gerätewechsel die Lizenz modifiziert werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Fachhändler.

 

 

Kassenjournal, Journalarchivierung (GoBD)

  • Folgende Daten müssen Sie elektronisch bereitstellen:

    • Bewegungsdaten (Finanzberichte, Journaldaten, Einzelverkäufe, Warengruppenberichte, etc.)
    • Stammdaten (Artikel, Systemoptionen, Änderungen, etc.)
  • Ab wann gilt es?

    Bereits seit dem 1. Januar 2002 haben die Behörden Anspruch auf Herausgabe der Daten in elektronischer Form. Ab 2016 wird es zum "Gesetz für Alle".

    In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 wird bei älteren Systemen, denen die technische Voraussetzung zur Umsetzung fehlt, der Einsatz nicht beanstandet werden. Dafür gelten weitere Voraussetzungen, die mit den Finanzbehörden und Steuerberatern abgeklärt werden müssen.

  • Was bedeutet das für die Daten aus Ihrer Kasse?

    Für alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem (Registrierkasse, POS = Point of Sale, EPOS = Electronic Point of Sale) erstellt worden sind, gilt:

     

    • Jede Einnahme und Ausgabe ist einzeln aufzuzeichnen
    • Aufbewahrung aller Einzeldaten für die Dauer von 10 Jahren
    • Daten müssen jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein
    • Alle erforderlichen Organisationsunterlagen, z.B. Handbücher, Bedienungs- und Programmieranleitungen, sind aufzubewahren
    • Es ist der Nachweis zu führen, dass die Daten manipulationssicher, unveränderbar, vollständig und jederzeit lesbar gespeichert werden
    • Eine Verdichtung der Daten (Zusammenfassung der Einzelbuchungen im Tages- oder Monats-Z-Bericht) ist unzulässig
    • Ebenso ist das Vorhalten der Daten ausschließlich in gedruckter Form ("Z-Streifen" oder "Journal-Streifen") unzulässig.

Kontakt

 

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